Villa Aegir by Rujana - 10RB12

Binz, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Ferienwohnung

Unterkunft-Beschreibung

Objektbeschreibung:Die Villa Aegir wurde um die Jahrhundertwende im typischen Bäderstil erbaut und in den letzten Jahren aufwendig saniert.Zimmer:Das luxuriöse 2-Zimmer Penthouseappartement 10RB12 ist 70 qm groß und für 4 Personen gut geeignet. Aus dem Wohnbereich und vom Nordbalkon haben Sie direkte Sicht auf die Ostsee bis zu den berühmten Kreidefelsen der Insel. Das Appartement ist aufgeteilt in einen schönen Wohnraum mit Kaminofen, eine offene moderne Markeneinbauküche mit Granitarbeitsplatte, ein separates Schlafzimmer mit vorgelagertem Balkon zur Sonnenseite und ein Duschbad, mit Waschtisch und WC. Das Wohnzimmer ist mit einem Essplatz und einer Sitzgruppe, die auch zwei Schlafgelegenheiten auf dem Sofa bietet, möbliert. Die technische Ausstattung beinhaltet ein Fernsehgerät und eine Musikanlage. Die Küche ist mit Kühlschrank, Backofen, Ceranfeld, Geschirrspüler, Mikrowelle und weiteren Elektrogeräten komplett ausgestattet. Im Schlafzimmer finden Sie ein Doppelbett und einen großen Kleiderschrank. Ein wohnungseigener Parkplatz steht für Sie in der Tiefgarage (Doppelparker – 1,80m hoch) zur Verfügung.  Lage:Hier wohnen Sie direkt an der Strandpromenade von Binz mit unverbaubarem Blick auf Meer und Strand. Insgesamt beherbergt die Villa Aegir zehn sehr schöne Wohnungen, ein Cafe und eine Vinothek. Die Villa ist mit einem Lift ausgestattet.Haus-/Kleintiere (optional, pro Tier und Tag) : 5.00 EurParkplatz: im Preis enthaltenRügenrundfahrt (optional, einmalig pro Person) : 21.00 Eur ( bis 06.09.2015 ) Buchungsgebühr (einmalig) : 15.00 EurEndreinigung (einmalig) : 60.00 EurErstausst. Bettw. & Handt. (einmalig pro Person) : 12.00 Eur ( von 05.01.2016 bis 19.03.2016 ) Erstausst. Bettw. & Handt. (einmalig pro Person) : 15.00 EurKurtaxeBitte beachten Sie, dass die aufgeführten Nebenkosten gegebenenfalls bereits vorab mit dem Mietpreis zu zahlen sind! Genauere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrer Rechnung des Vertragspartners....weiter

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