Herrenhaus Bohlendorf - DZ

Wiek, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Ferienhaus

Unterkunft-Beschreibung

Objektbeschreibung:Das von einem großen ruhigen Park umgebene Herrenhaus befindet sich auf der Halbinsel Wittow.Sie wohnen dem Standard des Hauses entsprechend, auf Gutsherrenart. Im Landhotel befinden sich 15 Doppelzimmer, 3 Einzelzimmer, 2 Suiten und 8 Apartments für 2-7 Personen mit bis zu 80 qm. Alle Hotel-Zimmer sind komfortabel und mit Telefon, Flatscreen TV, Radiowecker, Dusche und WC eingerichtet.Zum Hotel gehören ein Restaurant, Sauna, Fahrradverleih, Liegewiese, Tischtennis, eine Außen-Kegelbahn und ein Trampolin. Kategoriebeschreibung:Die Zimmer (alle Nichtraucher!) liegen im EG bzw. 1. OG und sind komfortabel mit Telefon, TV, Radiowecker, Dusche und WC eingerichtet.Lage:Mitten im Park, in idyllischer Lage und doch nicht weit zum Meer: das Herrenhaus Bohlendorf befindet sich im Norden der Insel Rügen auf der Halbinsel Wittow und liegt abseits des Tourismusstromes.Mit dem Auto sind Sie in weniger als 10 Minuten am 8 km langen, feinsandigen Ostseestrand. Bis zum wunderschönen Wieker Bodden sind es nur ca. 2 km, zum Kap Arkona nur 8 km und in 30 Minuten erreichen Sie bereits den Nationalpark Jasmund mit seinen berühmten Kreidefelsen. Im 3 km entfernten Ort Wiek befinden sich Einkaufsmöglichkeiten für Lebensmittel, Blumen oder Drogerieartikel. Von dort fährt auch regelmäßig ein Bus zum Bahnhof Sagard (ca. 30 km) oder Bergen (ca. 40 km)Hinweis:Haustier: 6 € pro Tag20 € pauschal ab dem 4. Tag und in ApartmentsEndreinigung: im Preis enthaltenHalbpension (optional, pro Nutzung und Tag) : 26.00 EurHaus-/Kleintiere (optional, pro Tier und Tag) : 6.00 EurFrühstück: im Preis enthaltenKinderbett: im Preis enthaltenParkplatz: im Preis enthaltenBettwäsche: im Preis enthaltenHandtücher: im Preis enthaltenFahrrad (optional, pro Person und Tag) : 10.00 EurBitte beachten Sie, dass die aufgeführten Nebenkosten gegebenenfalls bereits vorab mit dem Mietpreis zu zahlen sind! Genauere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrer Rechnung des Vertragspartners....weiter

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