Haus Vieregge, Altrogge/ Fiege GbR TZR 33927 - Fewo 2

Neuenkirchen, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Ferienwohnung

Unterkunft-Beschreibung

Objektbeschreibung:Das ehemalige Gutsverwalterhaus Vieregge auf Rügen stammt aus dem 19. Jahrhundert und wurde im letzten Jahr umfassend restauriert und erstrahlt heute im neuen Glanz.Die traditionellen Stilelemente des Hauses wurden nach ökologischen Gesichtspunkten wieder hergestellt und durch eine zeitgemäße Ausstattung ergänzt. Das Haus hat ein sehr gutes Raumklima, da es innen lehmverputzt ist. Die Gäste können ihr Frühstück auf großen Sonnenterassen einnehmen. Die hauseigenen Fahrräder können zur Erkundung der reizvollen Umgebung Rügens genutzt werden. Und - je nach Jahreszeit - lassen sich die Kraniche direkt vom großen Garten aus beobachten. Im großen Garten befinden sich Obst- und Nussbäume. An den Garten schließt sich eine ca 7.000 qum große Wiese an, die bis kurz vor den Bodden reicht. Gesäumt wird der Garten von 2 großen Pappeln, Linden, Eschen und Fichten sowie Buschrosen und ObststräuchernKategoriebeschreibung:Großzügige 5 Raum-Ferienwohnung mit 3 Schlafzimmern, 2 mit Doppelbetten, 1 mit 2 Einzelbetten Die  geräumige Küche ist komplett ausgestattet, großer Essraum und Terrasse. In den Wohnräumen ist eine Aufbettung möglich, auch ein Kamin ist vorhanden. Internetanschluss (W-LAN) und Sat-TV-Radio sind vorhandenLage:Vieregge liegt im Nordwesten der Insel Rügen, umgeben von Wasser, Ruhe und Erholung sind hier garantiert. Der Bodden liegt in Sichtweite. Vom kleinen Ort Vieregge aus lässt sich die ruhige Seite der Insel bestens erkunden. Aber auch die bekannten Sehenswürdigkeiten wie die Kreidefelsen im Nationalpark Jasmund oder Kap Arkona, der nördlichste Punkt der Insel Rügen, bieten eine attraktive FreizeitgestaltungHinweis:Haustier: nicht mehr als zweiEndreinigung (einmalig) : 100.00 EurParkplatz: im Preis enthaltenWäschep. (Handt./Bettw.): im Preis enthaltenBitte beachten Sie, dass die aufgeführten Nebenkosten gegebenenfalls bereits vorab mit dem Mietpreis zu zahlen sind! Genauere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrer Rechnung des Vertragspartners....weiter

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