(Brise) Villa Lindenstraße - Lindenstraße 2-Zi-App. 5

Heringsdorf, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Ferienwohnung

Unterkunft-Beschreibung

Objektbeschreibung:Die liebevoll sanierte Bädervilla in der Lindenstrasse 13 in Heringsdorf liegt in zentraler Ortslage. Mit einem Spaziergang von ca. 10 min erreichen Sie die Seebrücke von Heringsdorf und den Strand. Die Villa bietet gemütliche Ferienwohnungen für 2 bis 4 Personen. Alle Appartements erfreuen sich einer gepflegten  Ausstattung.Pkw-Stellplätze befinden sich  auf dem Grundstück. Kategoriebeschreibung:2-Zimmer-Appartement, 1. OG , Balkon zur Nordseite Diese 44 qm große gemütliche 2-Zimmer-Wohnung liegt im 1. Obergeschoss und ist für 2-3 Personen geeignet. Den Gästen steht ein Wohnzimmer mit kleiner Couchecke und ein Fensterplatz zum Essen zur Verfügung. Radio und TV sind selbstverständlich. Die im Wohnraum integrierte Küche ist mit Kühlschrank incl. Gefrierfach, Geschirrspüler, Cerankochfeld sowie Mikrowelle ausgestattet. Der herrlich große Balkon mit nördlicher Ausrichtung ist vom Wohnraum begehbar. Im zum Flur hin offenen Schlafzimmer befindet sich ein Doppelbett mit getrennten Matratzen (0,90 x 2,00 m) und genügend Schrankraum. (Flur und Schlafzimmer sind durch keine Tür getrennt.) Den dritten Schlafplatz stellt die Couch im Wohnzimmer. Das großzügige Bad mit Fenster ist mit Badewanne, Waschtisch, WC ausgestattet. Ein PKW-Stellplatz befindet sich auf dem Hof und ist der Wohnung zugeordnet.  Lage:Mit einem Spaziergang von ca. 10 Minuten erreichen Sie die Seebrücke Heringsdorf und den Strand.Geschäfte und Bäcker befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe.Hinweis:Bei Spontanbuchungen am gleichen Tag ist eine Anreise nach 18 Uhr nicht mehr möglich.Wäschepaket (optional, einmalig pro Person) : 12.50 EurEndreinigung (einmalig) : 59.00 EurNebenkosten (einmalig) : 18.00 Eursaisonbedingte KurtaxeBitte beachten Sie, dass die aufgeführten Nebenkosten gegebenenfalls bereits vorab mit dem Mietpreis zu zahlen sind! Genauere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrer Rechnung des Vertragspartners....weiter

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