Ferienwohnung in Strandnähe - nur 200 m WE9500 - z_gelöscht_Fewo II

Binz, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Ferienwohnung

Unterkunft-Beschreibung

Objektbeschreibung:Die neu eingerichtete Ferienwohnung befindet sich nahe dem Zentrum vom Ostseebad Binz in  einem  Appartementhaus einer Marktpassage in der 1. Etage über einem Supermarkt. Bis zum Strand sind es nur 2 Minuten Fußweg!!! Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Restaurants und Cafés in näherer Umgebung bzw. teilweise im Haus. Binz ist eines der bekanntesten Ostseebäder und beeindruckt durch seine Bäderarchitektur. Binz ist ein Ort zum flanieren und verweilen. Bummeln Sie durch die Einkaufsmeile, spazieren Sie auf der Seebrücke oder lassen Sie am herrlichen Sandstrand einfach die Seele baumeln.Sie mieten eine neu eingerichtete Ferienwohnung mit ein paar stilvollen Antiqitäten. Hell und freundlich mit einem großen Wohnbereich mit schöner Sitzecke und viel Platz und Zeit zur Erholung.Kategoriebeschreibung:Die 2-Raum Ferienwohnung ist ca. 64 qm groß und für max. 4 Personen geeignet.  Ausstattung: * 1 Etage* Vorflur* Schlafzimmer (Doppelbett, Kleiderschrank, Nachtschränke)* Wohnzimmer (Erker mit Eßecke, gemütl. Sitzecke mit Schlafcouch - Aufbettung für 2 Personen - , SAT-TV, Stereoanlage.)* Sep. Küche mit Einbauschränken ( Kafeemaschine, Toaster, Wasserkocher, diverses Geschirr, E-Herd mit Backofen, Kühlschrank)* Bad mit Fenster (Badewanne, WC, Waschbecken) Handtücher und Bettwäsche sind im Preis enthalten.   Ein Parkplatz steht direkt am Haus zur Verfügung. Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder direkt im Fahrradkeller.   Anreise ab 15.00 Uhr, Abreise bis 10.00 Uhr.Lage:nahe Zentrum vom Ostseebad Binz , Strandnähe und ruhige Lage.Hinweis:Haustier: 1Hund (5 Euro/Tag)Endreinigung (einmalig) : 30.00 EurParkplatz: im Preis enthalten1 Hund (optional, pro Tag) : 5.00 EurHandt./Bettw.: im Preis enthaltenKurtaxeBitte beachten Sie, dass die aufgeführten Nebenkosten gegebenenfalls bereits vorab mit dem Mietpreis zu zahlen sind! Genauere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrer Rechnung des Vertragspartners....weiter

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